Zu den klassischen Leistungen unserer Kanzlei zählen die Finanzbuchhaltung, die Lohnabrechnung, die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen spezialisierte Beratung – zum Beispiel zur Unternehmensgründung oder -nachfolge oder bezogen auf eine bestimmte Branche, wie die der Heilberufe.

Sie bildet das Kernthema unserer Tätigkeit und hat zum Ziel, Ihre individuelle Einkommens- und Vermögenssituation mittels Strategien zur Minimierung der Steuerlast zu optimieren. Der Anspruch zieht sich durch alle nachfolgend erläuterten Tätigkeitsbereiche, kann aber auch in einer Beratung zu einem konkreten Anlass (z.B. Übertragung von Vermögen) bestehen.

Sie ist verpflichtend aber auch existenziell, um eine zuverlässige und sorgfältige Aufzeichnung der finanziellen Aktivitäten Ihres Unternehmens zu schaffen und damit eine sichere Grundlage für Analysen und Entscheidungen bereitzustellen. Sie umfasst die

  • Einrichtung und Führung der Finanzbuchhaltung,
  • Fristgerechte Erstellung und Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung / der Zusammenfassenden Meldung,
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen und Controlling-Berichte,
  • Kostenrechnung,
  • Beratung zum sinnvoll strukturierten Aufbau und ressourcenschonender Umsetzung der betrieblichen Buchführung (digital oder analog).

Sie sichert die korrekte und pünktliche Entlohnung der Mitarbeiter und erfüllt die rechtlichen Anforderungen. Daneben unterstützt sie bei der Personalverwaltung wie auch bei der Erfüllung von Berichtspflichten gegenüber Behörden.

Umfassende Finanzberichte, die am Ende eines jeden Geschäftsjahres erstellt werden und die finanzielle Lage, die Ertragslage und die Vermögenssituation eines Unternehmens abbilden. Sie dienen der Einhaltung gesetzlicher Berichtspflichten, der rückblickenden Analyse der Unternehmensleistung, doch vor allem als Grundlage für in die Zukunft gerichtete finanzielle Entscheidungen.

Sie dienen der Deklaration der zuvor optimierten Ergebnisse Ihrer betrieblichen und / oder persönlichen Betätigung gegenüber dem Fiskus. Neben den zeitraumbezogenen, jährlich wiederkehrenden Erklärungen zur Einkommensteuer / Körperschaftsteuer / Gewerbesteuer / Umsatzsteuer und zur Gesonderten Gewinnfeststellung erstellen wir anlassbezogene Erklärungen zur Erbschaft- / Schenkungsteuer (Erwerbe von Todes wegen / Schenkung unter Lebenden), zur Kapitalertragsteuer (Gewinnausschüttungen von Körperschaften) oder zur Grundsteuer (z.B. Neubewertung zum 01.01.2022).

Wir begleiten und unterstützen Sie bei

  • Prüfungen der Finanzbehörden (Betriebsprüfungen, Lohnsteuer-Außenprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen usw.)
  • außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren gegen unrichtige Steuerfestsetzungen im Rahmen von Veranlagungen oder als Folge von Betriebsprüfungen
  • Prüfungen der Sozialversicherungsträger (z.B. Deutsche Rentenversicherung).

Über unsere Kernthemen hinausgehend unterstützen wir Sie auch bei operativen oder strategischen Entscheidungen, zum Beispiel durch

  • Vergleich von Finanzierungsalternativen (z.B. Kauf / Darlehen vs. Leasing)
  • Investitionsrechnungen,
  • Gewinn-, Kapital- und Liquiditätsprognosen,
  • Kosten-Nutzen-Analysen,
  • Beratung zur betrieblichen Altersvorsorge und Vermögensbildung (gemeinsam mit einem Kooperationspartner).

Mit unserer zusätzlich erworbenen Fachberaterexpertise stehen wir Ihnen insbesondere auf den Gebieten der

  • Existenzgründung und Nachfolgeplanung sowie
  • Heilberufeberatung

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